. . .  das muss auch sein . . .

   Geschäftsbedingungen

 
Die Kursgebühr ist jeweils zum 1. bzw. 15. des Monats bar bzw. per Lastschrift zu begleichen. Eine Erstattung bereits bezahlter Beiträge erfolgt in keinem Fall. Versäumte Kursstunden sind nicht auf andere Personen übertragbar, können allerdings während der Vertragslaufzeit während der regulären Kurse (nicht während der Ferienkurse) nachgeholt werden. Der Vertrag verlängert sich um die abgeschlossene Vertragsdauer, sofern er nicht vier Wochen vor Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 
Die Studioferien richten sich nach den bayerischen Schulferien. Während der Oster-, Pfingst- und Sommerferien wird ein Ferienprogramm angeboten, das für Vertragsschülerinnen in der Kursgebühr enthalten ist. Anmeldungen zu Workshops bzw. Projekten sind verbindlich. Eine Anmeldegebühr von € 20,- sichert die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Absagen sind bis spätestens 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn unter Einbehaltung der Anmeldegebühr möglich, danach ist die Teilnahmegebühr in jedem Fall voll zu entrichten. Absagen die durch Krankheit entstehen, sind durch ein ärztliches Attest zu belegen. Bei Absagen seitens des Veranstalters wird die Gebühr erstattet.
Die Teilnahme an allen Kursen und Veranstaltungen erfolgt eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. Es besteht keine Haftung für Unfälle, Diebstahl oder Schäden anderer Art. Mit Beendigung der Kurszeit endet die Aufsichtspflicht über die Kinder in den jeweiligen Kinder- bzw. Teenager- und young generation-Kursen. Eltern haften für ihre Kinder.
Im Falle einer Schwangerschaft, mehr als vier Wochen andauernder Krankheit, Kur- oder Auslandsaufenthalten kann der Kursvertrag nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung und nach Ermessen der Studioleitung von Tanzstudio Oriental - Ayun bis maximal drei Monate stillgelegt werden. Nach Vertragsende verlängert sich die Vertragslaufzeit in jedem Fall entsprechend der in Anspruch genommenen Kulanzzeit.

Tanzstudio Oriental - Ayun kann nach Dringlichkeit und eigenem Ermessen Kurse zusammen legen bzw. Kurstage verändern. Bei Krankheit oder Verhinderung einer Lehrkraft werden Ersatzlehrkräfte gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, können die versäumten Stunden nachgeholt werden. 
Mit Teilnahme am Unterricht bzw. Veranstaltungen jeder Art werden die AGB von TANZSTUDIO ORIENTAL akzeptiert.
Der Gerichtsstand ist Ingolstadt.

Projekt-AGB
1. Die Anmeldung zu Workshops und Projekten ist schriftlich bzw. per e-mail möglich. Eine Anmeldebestätigung wird erteilt.
2Die Anmeldung ist für den/die Teilnehmer/in verbindlich und verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Zahlung der jeweiligen Teilnahmegebühr.
3. Die Teilnahmegebühr ist bar bzw. per Lastschriftverfahren zu begleichen. Es gelten die Fälligkeitstermine des jeweiligen Projekts.
4. Eine Verpflichtung zur Reservierung des Workshop/Projekt-Platzes besteht nur, wenn die vollständige Teilnahmegebühr entsprechend der Fälligkeitstermine des jeweiligen Projekts auf dem vorgenannten Konto eingegangen ist. Im Einzelfall kann eine abweichende Zahlungsmodalität vereinbart werden.
5. Der Anbieter ist berechtigt, einen Workshop/ein Projekt aus wichtigem Grund abzusagen. Einen wichtigen Grund stellt insbesondere eine Erkrankung des Dozenten oder eine nicht ausreichende Teilnehmerzahl dar. In diesem Fall wird eine etwa bereits entrichtete Teilnahmegebühr ohne Abzüge zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der Teilnehmers/in bestehen nicht.
6. Bei Absage der Teilnahme in den letzten 14 Tagen vor Beginn des Projekts ist der gesamte Kurspreis zur Zahlung fällig, es sei denn, es wird im Krankheitsfall ein ärztliches Attest vorgelegt. Der/die Teilnehmer/in ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Bei Projekten, die sich über mehrere Termine erstrecken, gelten die vorstehenden Regelungen für jeden abgesagten Einzeltermin entsprechend.
Kulanz: durch Krankheit versäumte Einzeltermine können an einem von dem Veranstalter/den Veranstalterinnen vorgeschlagenen Ersatzunterricht nachgeholt werden.
7. Jede/r Teilnehmer/in trägt die volle Verantwortung für sein/ihr eigenes Handeln, sowohl während des Unterrichts, als auch außerhalb des Unterrichts. Weder der Anbieter noch der Vermieter der Räumlichkeiten, in denen der Workshop/das Projekt stattfindet, übernehmen eine Haftung bei Diebstahl oder Verletzungen. Die Teilnahme am Tanzunterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
8. Etwaige Krankheiten müssen der/dem Kursleiter/in vor Kursbeginn mitgeteilt werden.
9. Jede/r Teilnehmer/in haftet selbst für die von ihm/ihr verursachten Schäden am Eigentum des Anbieters, des Vermieters der Räumlichkeiten, in denen der Workshop/das Projekt stattfindet, anderer Teilnehmer und/oder Besucher.
10. Film- und Fotoaufnahmen während der Workshops/ des Projekts sind grundsätzlich untersagt, es sei denn der Dozent erteilt hierzu ausdrücklich seine Erlaubnis. Die Erlaubnis deckt in jedem Fall nur die private Nutzung. Sie umfasst nicht die Erlaubnis der Vervielfältigung, insbesondere zu Vertriebszwecken oder der Vorführung in der Öffentlichkeit.
11. Die Nutzung von Choreographien, die im Workshop/Projekt gelehrt wurden, ist für private Zwecke, d.h. für eigene Auftritte des/der Teilnehmers/Teilnehmerin, und unter Angabe des jeweiligen Dozenten/Choreographen gestattet. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere im Rahmen eigener Unterrichtsstunden ist nicht gestattet, es sei denn, der Dozent erteilt hierzu seine ausdrückliche vorherige Genehmigung.

Ingolstadt, im April 2018.

 

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Stollstraße 13
85051 Ingolstadt
info@ayun.de
www.ayun.de


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